Gerhard Ihle & Anja Röper

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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In Deutschland gibt es kein einheitliches „Gesetzbuch der Arbeit“, sondern nur einzelne Gesetze, die punktuell einzelne arbeitsrechtlichen Beziehungen regeln.

Einige Bereiche sind gesetzlich überhaupt nicht geregelt. Arbeitsrecht ist deshalb weitgehend „Richterrecht“- es wird durch eine umfangreiche und differenzierte Rechtsprechung geprägt.

Durch häufige von der aktuellen (gesellschafts-)politischen Lage veranlasste Gesetzesänderungen ist das Arbeitsrecht einem stetigen Wandel unterzogen.

Deshalb ist es bei arbeitsrechtlichen Problemen sinnvoll, frühzeitig Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin einzuholen.