Gerhard Ihle & Anja Röper

Kontaktieren Sie uns unter: 0 52 31 / 27 288

Kanzlei

Die Kanzlei „Ihle & Röper“ vertritt seit 1988 überwiegend Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsrechts.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in den Fragen des angrenzenden Sozialrechts.


Sie wünschen unseren Rechtsbeistand oder einfach nur mehr Rechtssicherheit in Ihrem Arbeitsverhältnis?

  • Wir prüfen für Sie den Arbeitsvertrag, einen Aufhebungsvertrag, Abmahnungen und andere Schriftstücke des Arbeitgebers, die Sie nur nach vorheriger anwaltlicher Beratung akzeptieren sollten. Schon die Erstberatung eröffnet Ihnen regelmäßig eine umfassendere und präzisere Sicht auf das berufliche Problem.
  • Wir vertreten Ihre Interessen vor allen Arbeitsgerichten Deutschlands.
  • Wir können Ihren Fall insbesondere auch in der Berufung vor den Landesarbeitsgerichten und in der Revision beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandeln.
  • In der Regel übernehmen wir für Sie den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Für überregionale Aufgaben sichern wir Ihnen die Unterstützung unseres Netzwerks mit 13 spezialisierten Arbeitsrechts-Kanzleien an 17 Standorten.

Wir sind Gründungsmitglied des bundesweit aktiven „Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht“.

Mitglied im Anwaltsnetzwerk

Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18 zugelassen. Über die Rechtsanwaltskammer erhalten Sie Informationen auf elektronischem Weg:

E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rak-hamm.de

Für die Ausübung des Berufs der Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Union (CCBE)

Die genannten berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage (www.brak.de) der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ eingesehen und abgerufen werden.